Die Frist für die Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen endete am 31.03.2024. Auf Antrag konnte die Abgabefrist bis 30.09.2024 verlängert werden.
Zur Beruhigung für unsere Mandanten: Wir haben für alle noch nicht abgerechneten Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen die Fristverlängerungsanträge gestellt. Analog zur fristgerechten Endabrechnung der Neustarthilfen werden wir auch die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen fristgerecht zum 30.09.2024 durchführen.