Erhöhung der Mindestvergütung für Auszubildende

02. Januar 2024

Erhöhung der Mindestvergütung für Auszubildende

Erhöhung der Mindestvergütung für Auszubildende

Seit dem 1.1.2020 gilt eine Mindestvergütung für Auszubildende, die außerhalb der Tarifbindung liegen. Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz wurde nun fortgeschrieben. Hier eine Übersicht der Mindestvergütungen von 2020 bis 2024 vom 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres:

Ausbildungsbeginn

2024: 1. Ausbildungsjahr: 649,00€, 2. Ausbildungsjahr: 766,00€, 3. Ausbildungsjahr: 876,00€, 4. Ausbildungsjahr 909,00€

2023: 1. Ausbildungsjahr: 620,00€, 2. Ausbildungsjahr: 731,60€, 3. Ausbildungsjahr: 837,00€, 4. Ausbildungsjahr 868,00€

2022: 1. Ausbildungsjahr: 585,00€, 2. Ausbildungsjahr: 690,30€, 3. Ausbildungsjahr: 789,75€, 4. Ausbildungsjahr 819,00€

2021: 1. Ausbildungsjahr: 550,00€, 2. Ausbildungsjahr: 649,00€, 3. Ausbildungsjahr: 742,50€, 4. Ausbildungsjahr 770,00€

2020: 1. Ausbildungsjahr: 515,00€, 2. Ausbildungsjahr: 607,70€, 3. Ausbildungsjahr: 695,25€, 4. Ausbildungsjahr 721,00€

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