Erhöhung der Mindestvergütung für Auszubildende
Erhöhung der Mindestvergütung für Auszubildende
Seit dem 1.1.2020 gilt eine Mindestvergütung für Auszubildende, die außerhalb der Tarifbindung liegen. Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz wurde nun fortgeschrieben. Hier eine Übersicht der Mindestvergütungen von 2020 bis 2024 vom 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres:
Ausbildungsbeginn
2024: 1. Ausbildungsjahr: 649,00€, 2. Ausbildungsjahr: 766,00€, 3. Ausbildungsjahr: 876,00€, 4. Ausbildungsjahr 909,00€
2023: 1. Ausbildungsjahr: 620,00€, 2. Ausbildungsjahr: 731,60€, 3. Ausbildungsjahr: 837,00€, 4. Ausbildungsjahr 868,00€
2022: 1. Ausbildungsjahr: 585,00€, 2. Ausbildungsjahr: 690,30€, 3. Ausbildungsjahr: 789,75€, 4. Ausbildungsjahr 819,00€
2021: 1. Ausbildungsjahr: 550,00€, 2. Ausbildungsjahr: 649,00€, 3. Ausbildungsjahr: 742,50€, 4. Ausbildungsjahr 770,00€
2020: 1. Ausbildungsjahr: 515,00€, 2. Ausbildungsjahr: 607,70€, 3. Ausbildungsjahr: 695,25€, 4. Ausbildungsjahr 721,00€
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