Doppeltes Bußgeld wegen Vorsatz bei Tempoüberschreitung
In einem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall fuhr ein Autofahrer auf einer Autobahn viel schneller als erlaubt und wurde geblitzt. Aufgrund der sehr hohen Geschwindigkeitsübertretung warf die Behörde dem Fahrer Vorsatz vor und verdoppelte das Bußgeld. Dagegen erhob dieser Einspruch mit der Begründung, dass Vorsatz nur dann vorliegen kann, wenn er die gefahrene Geschwindigkeit genau gekannt hätte.
Der Umstand, dass einem Betroffenen der Umfang einer Geschwindigkeitsüberschreitung möglicherweise nicht exakt bekannt ist, steht der Annahme von Vorsatz nicht entgegen. Vorsätzliches Handeln setzt eine solche Kenntnis nicht voraus. Es genügt das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren.
Alle Beiträge und Dokumenten-Downloads sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Inhalte zudem keine persönliche Kommunikation und Abstimmung ersetzen.