Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
Der Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts sieht u. a. die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon sollen insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Hier die wichtigsten Änderungen:
- Stärkere Abgrenzung zwischen Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit (Überschuldungsprüfung - Prognosezeitraum ein Jahr; Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit - Prognosezeitraum zwei Jahre)
- Verpflichtung der Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmensträger zur Wahrung der Gläubigerinteressen, im Rahmen der Ausübung des unternehmerischen Ermessens, bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Unternehmensträgers
- Haftung gegenüber dem Unternehmensträger bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten
- Verkürzung des Prognosezeitraums für die Fortführungsprognose im Überschuldungstatbestand
Das Gesetz soll in weiten Teilen am 1.1.2021 in Kraft treten.
Alle Beiträge und Dokumenten-Downloads sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Inhalte zudem keine persönliche Kommunikation und Abstimmung ersetzen.