Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege
Die Pflegekommission hat sich einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne ab dem 1.5.2024 in 2 Schritten. Die aktuelle Pflege-Mindestlohn-Verordnung ist noch bis 31.1.2024 gültig und beinhaltet die Erhöhung zum 1.12.2023.
Pflegehilfskräfte
ab 1.12.2023 -14,15€
ab 1.5.2024 - 15,50€
ab 1.7.2025 - 16,10€
qualifizierte Pflegehilfskräfte(mind. 1-jährige Ausbildung)
1.12.2023 - 15,25€
ab 1.5.2024 - 16,50€
ab 1.7.2025 -17,35€
Pflegefachkräfte
ab 1.12.2023 - 18,25 €
ab 1.5.2024 - 19,50 €
ab 1.7.2025 - 20,50 €
Die Pflegekommission empfiehlt außerdem für Beschäftigte in der Altenpflege mit einer 5-Tage-Woche einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub (jeweils 9 Tage im Kalenderjahr) über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30.6.2026 ausgesprochen. Diese Empfehlung will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – wie in den Vorjahren – mit einer neuen Pflegemindestlohn-Verordnung umsetzen.
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