Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe verlängert

01. September 2020

Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe verlängert

Nach dem "Lockdown", bei dem viele Unternehmer ihre Geschäfte wegen gesundheitspolitisch notwendiger Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schließen oder stark einschränken mussten, unterstützte die Bundesregierung diese mit der sog. "Soforthilfe" und speziellen KfW-Krediten. Danach folgte mit dem Corona-Konjunktur-Programm eine sog. "Überbrückungshilfe" für Umsatzausfälle bei kleinen und mittleren Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.

Die Antragsfrist wurde zunächst auf den 30.9.2020 verlängert. In ihren Beschlüssen vom 27.8.2020 hat die Koalitionsregierung diese Antragsfrist auf den 31.12.2020 noch einmal verlängert .

Alle Beiträge und Dokumenten-Downloads sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Inhalte zudem keine persönliche Kommunikation und Abstimmung ersetzen.

Weitere Artikel